SEPA Lastschrift für Shop

Written by admin on 27. Februar 2014. Posted in Allgemein

Mit dem Jahr 2014 wird das sogenannte SEPA-Verfahren eingeführt. Hierbei verändern sich sowohl im Feld der Überweisung als auch bei der Lastschrift einige Dinge. Nicht bloß neue Kontonummern und Bankleitzahlen unter dem Namen IBAN und Swift-Code werden eingeführt. Ebenfalls die Verfahrensweise, beispielsweise bei der SEPA Lastschrift, funktioniert etwas anders. Deshalb sollten Online Shops hier gut gewappnet sein.
Ganz Europa erhält ein homogenes Zahlungssystem

Beschlossen wurde das europaweit einheitliche Bezahlsystem SEPA am 31.03.2012. Die Umstellung sollte anfänglich am 1.2.2014 erfolgen, wurde aber um 6 Monate verschoben. Für Internet-Shops verändern sich dabei speziell im Verbindung mit die SEPA Lastschrift einige Dinge. So soll es unter anderem einen einheitlichen Mandatstext geben, falls das Verfahren benutzt wird. Darüber hinaus wird eine sogenannte Mandatsreferenz benötigt. Das ist praktisch wie eine Seriennummer für den Lastschrifteinzug. Damit soll jedes erteilte Auftrag klar identifizierbar werden. Die SEPA Lastschrift erfordert zusätzlich die Ermächtigung durch den Käufer. Diese erfolgt normalerweise durch die Signatur des Kunden. Ein Begleitgesetz sorgt aber dafür, dass besonders Shops entlastet werden. So soll die SEPA Lastschrift auch ohne ein Unterschrift des Kunden realisierbar sein. Der einzige Nachteil dabei: Die Zahlung gilt dann nach Definition des Gesetzestextes nicht als autorisiert. Aber nicht nur die Verfahrensweise ändert sich. Auch die Kontonummern sowie die Bankleitzahlen ändern sich und sollten entweder durch ein Umwandlungsprogramm oder mit Unterstützung des Kunden aktualisiert werden. So gibt es nun mit der IBAN eine Kontonummer, die sich aus der alten Bankleitzahl, der Kontonummer sowie einigen Kennnummern für das Land und weitere Daten zusammensetzt. Zudem ist für die Zeitraum des Übergangs noch der BIC, der Bank International Code, für die SEPA Lastschrift nötig. Dieser wird nach finalerUmsetzung jedoch abgeschafft.

Fristen ändern sich bei der SEPA Lastschrift

Außerdem ändern sich auch einige Fristen bei Vorlage. So muss der Käufer 14 Tage vor Abbuchung des Geldes vom Bankkonto über den Vorgang informiert werden. Dabei müssen der volle Betrag sowie auch der exakte Abbuchungstag angegeben werden. Damit die Abbuchung zeitig durchgeführt wird, ist eine Antrag der Lastschrift bei der ersten Buchung fünf Tage vor der gewünschten Buchung notwendig. Sämtliche Folgelastschriften können 2 Tage vor dem Termin eingereicht werden. Auch bei dem Verwendungszweck hat sich etwas verändert. Dieser darf maximal 140 Zeichen lang sein. Damit die SEPA Lastschrift benutzt werden kann, muss bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragt werden. Neben den rein formellen Änderungen gibt es auch noch einige technische Veränderungen. So wird nun das XML-Zahlenformat nach ISO 20022 benutzt.

Das muss an der Software des Webshops verändert werden

Damit der Übergang zur SEPA Lastschrift problemlos funktioniert, sollte in jedem Fall ein Plugin zur Konvertierung von Kontonummern sowie der Bankleitzahl in SEPA installiert werden. So bieten Systeme wie Shopware bereits passende Updates, um die neue Zahlungsmöglichkeiten zu unterstützen. Zu empfehlen ist es aber zu überprüfen, ob die Erweiterung verlässlich arbeitet, da Fehler an dieser Stelle verherende Folgen haben können. Auch das Hosting kann darauf Einfluss haben, sodass das passende Shopware Hosting vorher genau geprüft werden sollte.

Generell rentiert es sich, die hervorgegangenen IBAN’s und BIC’s in einem Verizifierungscheck im Internet auszuprobieren, damit diese auch gültig sind. Außerdem sollten Zahlungsformulare sowie Check-Outs auf die neuen Standards aktualisiert werden. Auch die Aktualisierung zu dem eigenen Zahlungsanbieter kann von erforderlich sein. Weiterhin kann es erforderlich sein, sollten Liefer- und Rechnungsanschrift verschiedene Personen führen, dass ebenfalls vom Bankkonto einer anderen Person abgebucht wird. Dann ist es nötig, dass diese ebenso kontaktiert werden kann. Empfehlenswert ist es für die SEPA Lastschrift noch darüber hinaus die E-Mail Adresse der Person in der Rechnungsanschrift abzufragen. Zusätzlich sollte dieERP oder Abwicklungssoftware aktualisiert werden (sofern vorhanden), damit man im Bereich der Vorkasse und bei der SEPA Lastschrift auch korrekt abzurechnen. Es empfiehlt sich für das neue Verfahren eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um das neue Verfahren auch tatsächlich korrekt realisieren zu können.

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Comments (1)

  • 15. April 2015 at 06:11 |

    Mittlerweile sollte ja tatsächlich jeder auf SEPA umgestellt haben und schon bald trifft es auch jede Privatperson. Hier sollte man sich daher zeitig informieren, damit es am Ende nicht zu Problemen kommt.

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