Button-Lösung für Online Shops – Stichtag erster August

Written by admin on 12. August 2012. Posted in Online Shop

Ab dem 1. August 2012 müssen alle Online Shops bzw. jeder eCommerce Shop die sogenannte Button-Lösung ausgeführt haben, die von dem deutschen Gesetzgeber als bindend eingeführt wurde. Wer sich dagegen entscheidet, riskiert teure Abmahnungen. Zudem ist kein Kaufvertrag, denn der eCommerce Shop mit einem Kunden geschlossen hat, rechtskräftig, sollte der Kunde ihn anfechten.

Was genau ist jene Button-Lösung?

Der Missbrauch im Web nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Immer öfter wurden Anwender dazu verleitet, sich auf einem Portal zu registrieren oder angeblich kostenfreies Informationsmaterial anzufordern, um hinterher eine Rechnung zu bekommen und erkennen zu müssen, dass sie sich auf einem kostenpflichtigen Webseite angemeldet oder ein zu bezahlendes Abo abgeschlossen hatten. Der deutsche Gesetzgeber hat daher die Button Lösung eingeführt, die ab dem 1. August 2012 ein für alle Mal obligatorisch ist und klar macht, dass alle Buttons, die dazu führen, dass man etwas nicht umsonst erwirbt, deutlich erkennbar darauf hinweisen müssen. Dies kann zum Beispiel durch die Worte „kostenpflichtig bestellen“ passieren. Zugleich muss der Nutzer genau darüber aufgeklärt werden, für welchen Gegenstand oder welche Dienstleistung genau er bezahlt. Die „Button-Lösung“ ist deshalb für jeden eCommerce Shop von großer Relevanz, weil es dort ausschließlich darum geht, etwas kostenpflichtig zu erwerben.

Was passiert bei einer Nicht-Realisierung?

Gerade ausländische Betreiber eines Internetshops dürften gerne wissen wollen, was passiert, wenn sie die „Button-Lösung“ nicht realisieren, da sie nur theoretisch, allerdings nicht in der Praxis hierzulande gebührenpflichtig abgemahnt werden können, wie es deutschen Shopbetreibern droht. Sie stehen vor der Schwierigkeit, dass für sie kein Kaufvertrag mehr gültig ist, sollte der Kunde diesen anfechten. Vereinfacht gesagt: Der Käufer muss nicht zahlen. Rechtlich dagegen wehren, können sich die Shopbetreiber nicht, denn der Gerichtsprozess würde in Deutschland erfolgen und wegen des Gesetzes zu der „Button-Lösung“ zugunsten des Kunden stimmen.

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